Der Förderverein Senioren Vaterstetten e.V. ist beim Amtsgericht München registriert unter VR 208120.
Der Verein ist als  gemeinnützig anerkannt und verfolgt kein wirtschaftliches Interesse (Finanzamt Erding StNr 114/108/31599 vom 10.07.2019).

Der Fahrdienst wird im Wesentlichen ehrenamtlich von Mitbürgern mit eigenem PKW geleistet.
Der Fahrdienst wird für den Fahrgast bis auf weiteres kostenlos angeboten.

Leider fallen auch dabei Kosten an, die abgedeckt werden müssen.
Dies betrifft Gebühren bei Amtsgericht und Notar (z.B. Satzungsänderungen), Versicherungen, Telefon, Büromaterial und
Erstattung von Kosten und Auslagen der ehrenamtlichen Fahrer.

Der Verein stützt sich dabei auf Mitgliedsbeiträge, Spenden und eventuelle Einnahmen durch Veranstaltungen.

 

 

 

Mitgliedsbeiträge

Als Mitglied des Fördervereins Senioren Vaterstetten e.V. unterstützen Sie eine gute Sache
und erhalten regelmässig Informationen und Hinweise zum Fahrdienst für Senioren.
Für Fahrgäste ist die Mitgliedschaft zwar willkommen, aber nicht notwendige Voraussetzung. 

Der Mitgliedsbeitrag des FSV e.V. beträgt jährlich

     10 € pro Person,      18 € pro Familie,    5€ Jugendliche bis 24J 

Auch die Mitgliedsbeiträge können beim Finanzamt als Spenden deklariert werden.
Als Nachweis genügt der Eintrag im Kontoauszug.

Sprechen oder rufen Sie uns an, wir senden Ihnen ein Formular zur Beitrittserklärung.

Sie können das Formular auch gleich hier ausdrucken.

 

Spenden

Spenden von Privatleuten und von Firmen sind ein wesentlicher Teil unserer Finanzierung.
Hier appellieren wir an den Gemeinsinn der Mitbürger und Unternehmen, die auf diese Weise ein gutes, notwendiges Projekt unterstützen und am Leben erhalten.
Spendenbescheinigungen dürfen lt. Finanzamt nur vom 1. oder 2.Vorsitzenden oder vom Schatzmeister unterzeichnet werden.

Spenden können geleistet werde:

--in bar,  z.B. an den Fahrer (Sie erhalten auf Wunsch per Post eine Spendenbescheinigung)
--per Banküberweisung auf unser 
   Konto bei der VR Bank München Land,    IBAN DE30 7016 6486 0000 8663 26
   Der Eintrag im Kontoauszug gilt als -vereinfachte- Spendenbescheinigung bis 200 €.

--Sachspenden ( hierfür kann eine entsprechende Spendenbescheinigung ausgestellt werden)

--durch Verzicht auf Kostenerstattungen durch Vorstand oder Fahrer.
   Auch in diesem Fall kann eine entsprechende Spendenbescheinigung ausgestellt werden.
   

Subventionen, Fördergelder etc.

1. Förderprogramm der Staatsregierung für ehrenamtliche Bürgerbusse

Das Bayerische Ministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat im Mai 2019 ein Förderprogramm angekündigt.

Auszug/Beginn der amtlichen Bekanntmachung:

1. Zweck der Förderung

1.1   Die Förderung soll ehrenamtliche Verkehrsangebote in Ergänzung und Unterstützung des ÖPNV sichern und neue Angebote schaffen. Ziel ist die Verbesserung des Verkehrsangebots
        als wesentlicher Baustein zur Sicherung und Erhaltung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Freistaat.

1.2.  Insbesondere sollen die Räume mit besonderem Handlungsbedarf und die ländlichen Räume nach dem Landesentwicklungsprogramm in der jeweils geltenden Fassung unterstüzt werden.    

Wir haben am 15.1.2020 einen Antrag für eine Organisationspauschale von 1920€ an das Bayer. Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr gestellt,
sowie zusätzlich noch an die Regierung von Oberbayern. Den Begleitbrief zu unserem formellen Antrag können Sie hier lesen.

ERGÄNZUNG:

Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 22.4.2020 abgelehnt !

Begründung zusammengefasst:

-- Unser Fahrdienst müsste allen Personen zur Verfügung stehen
   und nicht nur "in der Mobilität eingeschränkten Personen, Bedürftigen, und Senioren"
-- Wir müssten einen Fahrdienst als Ersatz für ÖPNV mit fester Linienführung und fixen Haltestellen anbieten .
-- Da der Fahrdienst kostenlos angeboten wird, fällt er nicht unter das PBefG (Personenbeförderungsgesetz),
    was  eine Voraussetzung für das Förderprogramm ist.

Den kompletten Bescheid können Sie hier lesen.

2. Förderprogramm für Selbstbestimmtes Leben im Alter (SeLA)

Im obigen Ablehnungsbescheid der Staatsregierung war ein Hinweis auf ein passendes Förderprogramm des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales.
Unsere Aktion entsprach sehr gut den dort gestellten Bedingungen. Allerdings wurde unser entsprechender Antrag telefonisch und schriftlich abgelehnt, gleichzeitig mit dem größten Bedauern, da unsere Aktion doch so lobenswert und exemplarisch sei.

Grund der Ablehnung: In diesem Programm dürfen nur Aktionen gefördert werden, die noch nicht existieren und noch nicht angefangen haben ?!?!  Der Schimmel hat gewiehert und ich bin sprachlos. . . .