Regeln und Verfahren

Richtlinie zur Verleihung des Zertifikates „Seniorenfreundlicher Service“ in Vaterstetten

Projektpartner

Die Vergabe der Zertifizierung „Seniorenfreundlicher Service“ ist ein Projekt des Seniorenbeirats Vaterstetten mit Unterstützung

der Gemeinde,

der IHK Ebersberg,

des Gewerbeverbands Vaterstetten

Zweck der Zertifizierung

Zweck der Zertifizierung ist es, die Vaterstettener Unternehmen für die Zielgruppe der Menschen ab 50 Jahren zu sensibilisieren. Gleichzeitig soll die Rolle der älteren Menschen als Verbraucher gestärkt werden und diesen eine Unterstützung bei der Auswahl von auf ihre Bedürfnisse abgestimmten Dienstleistungs- und Handelsangeboten geboten werden.


Das Zertifikat gewährleistet, dass die jeweiligen Einzelhändler und Betriebe auch gemäß den Kriterien „seniorenfreundlich“ sind. Dafür werden ein Zertifikat und eine Urkunde als Auszeichnung verliehen. Nach den vorgegebenen Kriterien können Handel, Gaststättengewerbe, Handwerksbetriebe, Dienstleistungsunternehmen, Banken, Sparkassen eine Zertifizierung als Unternehmen mit „Seniorenfreundlichem Service“ durchführen lassen.

 

Zertifizierungsprozess

  1. Nach Bekundung des Interesses an einer Zertifizierung an die Projektpartner, besucht mindestens eine Person, im Normalfall aber ein Team aus zwei Personen, den Sitz des Unternehmens und überprüft anhand jeweils klar definierter Kriterienkataloge für die Bereiche „Handwerk“, „Handel“ bzw. „Dienstleistung“ die Geschäftsräume und führt ein Informationsgespräch. Die Besichtigung erfolgt nach telefonischer Terminvereinbarung.
  2. Das Team, das vor Ort die Kriterien überprüft setzt sich aus Vertretern des Seniorenbeirats Vaterstetten zusammen.
  3.  Nach dem Informationsgespräch erfolgt durch das Team eine schriftliche Einschätzung. Auf dieser Grundlage entscheidet ein Gremium aus Vertretern des Seniorenbeirats über die Vergabe des Zertifikates „Seniorenfreundlicher Service“ an den betreffenden Betrieb.

 

Vergabekriterien und Bedingungen für die Zertifizierung

Die Kriterien für die Vergabe werden bei der Vor-Ort Besichtigung abgefragt. Für jede der drei Branchenrichtungen „Handel“, „Dienstleistungen“ und „Handwerk“ wurde ein entsprechender Kriterienkatalog erstellt.


Die Ergebnisse des Besuchstermins werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Die Bewertung der Kriterien erfolgt nach einem Punkteschlüssel, der aber branchenspezifisch angepasst wird. Entscheidend ist die Einschätzung durch die Seniorenvertreter als ‚Experten in eigener Sache‘ unter Berücksichtigung aller spezifischen Gegebenheiten.

 

Ausschluss des Rechtsanspruchs auf Zertifizierung

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung der Zertifizierung.

 

Verleihung der Zertifizierung

Die Zertifizierung wird im offiziellen Rahmen durch Vertreter des Seniorenbeirats und der Gemeinde durchgeführt und wird durch eine entsprechende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit begleitet.

Geltungsdauer

Die Zertifizierung hat eine Geltungsdauer von zwei Jahren ab dem Ausstellungsdatum. Nach Ablauf der Gültigkeit der Zertifizierung darf keine weitere Werbung mit dem Logo und der Zertifizierung erfolgen.

 

Verlängerung der Zertifizierung

Eine Verlängerung der Gültigkeit der Zertifizierung ist ausdrücklich gewünscht und erfordert eine erneute Besichtigung und ein Informationsgespräch mit einem Team des Seniorenbeirats. Dieses Verfahren erfolgt analog zur Erstzertifizierung.

Verwendung der Zertifizierung

Unternehmen, denen das Zertifikat verliehen wurde, erhalten das Recht, dieses für Außenwerbung einzusetzen. (z.B. deutlich sichtbar am Ladeneingang, für Prospekte oder Anzeigenwerbung, im Internet oder auf Fahrzeugen). Hierfür erhalten die Unternehmen entsprechende Aufkleber zur Anbringung im Ladengeschäft sowie eine entsprechende digitale Datei mit dem Logo zur Verwendung im Rahmen der Werbung.

 

Aberkennung der Zertifizierung

Sollten in den zwei Jahren der Gültigkeit des Zertifikates Kriterien dieser Richtlinie nicht mehr erfüllt werden, kann durch den Seniorenbeirat das Zertifikat und die damit verbundenen Nutzungsmöglichkeiten aberkannt werden. Dazu ist durch die Projektpartner eine Überprüfung vorzunehmen und eine Begründung der Aberkennung zu erstellen. Hinweise aus der Bevölkerung sind zu beachten.

Kosten

Die Zertifizierung erfolgt für die teilnehmenden Unternehmen kostenlos. Die Aufkleber und Dateien für die Bewerbung der Zertifizierung durch die Unternehmen werden ebenfalls kostenlos zur Verfügung gestellt.

 

Vaterstetten im Oktober 2021