Führerschein-Umtausch-Pflicht

Alle vor dem 19.1.2013 ausgestellten Führerscheine MÜSSEN in den nächsten Jahren umgetauscht werden!

Neue Führerscheine !

Es ist amtlich:
alle vor 2013 ausgestellten Führerscheine müssen umgetauscht werden !

Aber keine Panik:

Die Fristen sind nach Alter des Inhabers und des Ausstellungsdatums des Führerscheins über mehrere Jahre gestaffelt.

Der Umtausch kann auch jetzt schon jederzeit und ohne Terminstress gemacht werden.

So müssen Personen, die vor 1953 geboren sind, den alten Lappen erst bis spätestens 2033 umtauschen, und zwar unabhängig davon, wann der Führerschein ausgestellt wurde!

Alle Fahrberechtigungen, die Sie bisher hatten, gelten auch mit dem neuen Führerschein. Auf dem neuen Schein sind hierzu alle Fahrzeugtypen, Sonderberechtigungen, Ausnahmebedingungen, Einschränkungen usw.mit entsprechenden Codes auf der Rückseite eingetragen.

Beispiele:
01.06             nur mit Brille oder Kontaktlinsen

78                   nur mit Automatik-Getriebe
 

Alle Daten und Termine finden Sie im Detail hier.
 

Warum das Ganze?

Es gibt künftig einen EU-Führerschein,
der fälschungssicherer (biometrisch, mit einheitlicher Datenbank)
und aktueller (Foto) sein soll.

Der Schein im Scheckkartenformat wird jetzt alle 15 Jahre ohne Prüfung, aber mit neuem Foto erneuert. Gebühr 24€.